1. Bundesweiter Warntag am 10. September 2020

14.08.2020
1.Bundesweiter Warntag am 10. September 2020
Ab dem Jahr 2020 wird nach Beschluss der Innenministerkonferenz jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September ein bundesweiter Warntag stattfinden.


Premiere des bundesweiten Warntages ist somit am 10. September 2020.
Am gemeinsamen Aktionstag von Bund und Ländern soll zum einen die technische Infrastruktur der Warnung in ganz Deutschland mittels einer Probewarnung getestet werden, zum anderen wird der Warntag von einer an die Bevölkerung gerichteten Öffentlichkeitsarbeit flankiert.

Der bundesweite Warntag hat zum Ziel, Bürgerinnen und Bürger für das Thema Warnung zu sensibilisieren.
Er soll Warnprozesse transparenter machen, die verfügbaren Warnmittel (z. B. Sirenen, Warn-Apps, digitale Werbeflächen) ins Bewusstsein rücken sowie notwendiges Wissen zum Umgang mit Warnungen vermitteln, um die Bevölkerung in ihrer Fähigkeit zum Selbstschutz zu unterstützen.

Die Probewarnung wird am Warntag um 11:00 Uhr von der nationalen Warnzentrale im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) unter Einbindung aller angeschlossenen Warnmittel durchgeführt.
Sie wird an alle Warnmultiplikatoren geschickt, die am Modularen Warnsystem (MoWaS) angeschlossenen sind (z. B. App-Server, Rundfunksender). Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung wiederum in ihren Systemen bzw. Programmen an Endgeräte wie Radios und Warn-Apps (z. B. NINA).
Auf Ebene der Länder und Kommunen sollen parallel verfügbare kommunale Warnmittel (z. B. Sirenen) ausgelöst werden.

Die Entwarnung wird vom BBK über MoWaS um 11:20 Uhr vorgenommen. Über die verfügbaren kommunalen Warnmittel soll parallel ebenfalls um 11:20 Uhr die Entwarnung vorgenommen werden.

Der vorgeschlagene Zeitpunkt der Entwarnung steht natürlich unter dem Vorbehalt Ihrer technischen und rechtlichen kommunalen Voraussetzungen und Regelungen. Ich bitte Sie herzlich um Ihre aktive Beteiligung. Erproben Sie Ihre örtlichen Warnkonzepte und Ihre Warnmittel, wie zum Beispiel Lautsprecherdurchsagen mit Warnfahrzeugen.
Insbesondere bitte ich Sie – wo vorhanden – über die Leitstellen die kommunalen Sirenen mit den Signalen Warnung (einminütiger auf- und abschwellender Heulton) und Entwarnung (einminütiger durchgehender Heulton) auszulösen.
Die Landkreise bitte ich darüber hinaus, diese Informationen auch an ihre kreisangehörigen Gemeinden weiterzugeben, um mit diesen gemeinsam die örtlichen Warnkonzepte zu erproben.
Entsprechende Flyer für die Öffentlichkeitsarbeit werden ab der kommenden Woche an das Landesverwaltungsamt, die Landkreise/kreisfreien Städte und die Gemeinden versandt.

Falls Interesse besteht, in eigener Regie weitere Flyer zu drucken, habe ich die Vorlage als Datei beigefügt.
Im Vorfeld des bundesweiten Warntages sollen die Bürgerinnen und Bürger im Wege einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit über den Aktionstag und insbesondere die Probealarme informiert werden.

Für Ihre weitere Öffentlichkeitsarbeit können Sie auf vorbereitete Informationen zurückgreifen, die Sie auf der Website zum bundesweiten Warntag www.bundesweiter-warntag.de im Serviceportal abrufen können.

Ich freue mich darauf, am 10. September gemeinsam mit Ihnen das Thema Warnung in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zu rufen und deren Selbstschutzfähigkeiten zu stärken.

Ich bitte die Gemeinden hiervon in Kenntnis zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Holger Stahlknecht

 

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